Kaufvertrag mit Nutzungsrechten

zwischen

Taktilesdesign GmbH
Maria-Goeppert-Straße 1
23562 Lübeck

– „Lizenzgeberin“ –

und

– „Lizenznehmer/In“ –

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Lizenzgeberin hat taktile Oberflächen-Designs, sogenannte Texturen, entwickelt, um taktile Oberflächen oder Renderings herzustellen. Die Texturen und die technischen Anforderungen zur Umsetzung von taktilen Oberflächen sind in Anlage 1 beschrieben, die Bestandteil dieses Vertrages sind. Die Lizenzgeberin hat für die Texturen die in Ziffer 2 genannten Schutzrechte inne bzw. angemeldet.
1.2 Lizenznehmer/In beabsichtigt, unter Anwendung der Oberflächen-Designs der Lizenzgeberin taktile Oberflächen auf Gegenständen herzustellen, anzubieten und auf den Markt zu bringen.
1.3 Dieser Vertrag kommt regelmäßig durch Setzen des Häkchens des Einverstandenseins mit dem Kaufvertrag und/oder Download der Datei des Kaufvertrags durch Lizenznehmer/In und dem Betätigen des Bestell-Buttons der gewählten Textur mit der Lizenzgeberin zustande. Lizenznehmer/In und die Lizenzgeberin sind sich darüber einig, dass die soeben genannten Vorgänge das Angebot von Lizenznehmer/in an die Lizenzgeberin auf Abschluss des Kaufvertrags darstellen. Die Lizenzgeberin nimmt das Angebot von Lizenznehmer/In in dem Moment an, in dem die Zahlung von Lizenznehmer/In für die gewählte Textur bei der Lizenzgeberin eingegangen ist. Die Lizenzgeberin wird daraufhin die Datei zum Download der gewählten Textur für Lizenznehmer/In freigeben. Dieser Vertrag kommt in den Ausnahmefällen der Rabattgewährung gemäß Ziffer 5.2 erst zustande, wenn auch der dort genannte Nachweis der Lizenzgeberin vorliegt.

2. Vertragsschutzrechte

Die Lizenzgeberin ist alleinige Inhaberin der nachstehend genannten Designs (bisher: Geschmacksmuster) und/oder Urheberrechte:

  1. Schutzrechte betreffend einiger Designs gemäß § 2 DesignG
  2. Urheberrechte betreffend der Texturen gemäß § 2 UrhG

3. Lizenzprodukte

Lizenzprodukte sind taktile Oberflächen auf Gegenständen, die unter Anwendung der Vertragsschutzrechte verwirklicht werden („lizenzierte taktile Design-Oberflächen“).

4. Lizenz

4.1 Die Lizenzgeberin erteilt Lizenznehmer/In für Herstellung, Gebrauch, Anbieten und Inverkehrbringen der lizenzierten taktilen Oberflächen eine einfache Lizenz an den Vertragsschutzrechten. Die Lizenznehmer/In ist berechtigt, die Lizenzprodukte in eigener oder fremder Werkstatt herzustellen.
4.2 Die Lizenzgeberin bleibt berechtigt, die Vertragsschutzrechte für Herstellung, Gebrauch, Anbieten und Vertrieb der Lizenzprodukte im Vertragsgebiet zu benutzen.
4.3 Die Lizenz wird für das nachstehende Gebiet erteilt („Vertragsgebiet“): Weltweit
4.4 Lizenznehmer/In ist nicht berechtigt, Dritten Unterlizenzen an den Vertragsschutzrechten zu erteilen.
4.5 Lizenznehmer/In ist im Übrigen nicht berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag oder ihre Vertragsstellung im Ganzen auf Dritte zu übertragen.
4.6 Weitere Rechte als die vorstehend genannten werden grundsätzlich nicht eingeräumt.

5. Lizenzentgelt

5.1 Lizenznehmer/In zahlt an die Lizenzgeberin innerhalb von sieben Tagen nach Bestellung der ausgewählten Textur ein einmaliges Lizenzentgelt in Höhe des bezüglich der ausgewählten Textur angegebenen Preises inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Auf Anfrage räumt die Lizenzgeberin in besonderen Fällen einen Rabatt in Höhe von bis zu 40 % auf das Lizenzentgelt an Lizenznehmer/In ein. Besondere Fälle sind insbesondere wissenschaftliche Abschlussarbeiten. Lizenznehmer/In hat der Lizenzgeberin Nachweis vor Vertragsschluss hierüber zu erbringen.
5.3 Mit Zahlung des Lizenzentgelts durch Lizenznehmer/In an Lizenzgeberin sind Kauf und Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Textur grundsätzlich abgegolten. Die Lizenzgeberin ist berechtigt, bei Absatz eines Lizenzprodukts von Lizenznehmer/In ab 10.001 Einheiten eine angemessene Beteiligung gemäß § 32a UrhG („Bestseller“) gegebenenfalls analog, zu fordern.

6. Fälligkeit, Zahlung und Verzug des Lizenzentgelts

6.1 Die Lizenzgebühren sind in EURO zu zahlen. Ausländische Währungen werden gemäß dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Wechselkurs am Tage der Rechnungslegung gemäß Ziffer 7.3 umgerechnet.
6.2 Lizenznehmer/In kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn sie die Lizenzgebühren nicht rechtzeitig an die Lizenzgeberin zahlt. Für die Dauer des Verzugs hat Lizenznehmer/In der Lizenzgeberin Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz gem. §§ 247, 288 BGB zu zahlen. Die Lizenzgeberin kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Auch zur Geltendmachung eines weiteren Schadens ist sie berechtigt.
6.3 Lizenznehmer/In kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
6.4 Wird bei der Kontrolle des Zahlungseingangs eine Überzahlung von Lizenznehmer/In festgestellt, erstattet die Lizenzgeberin den überzahlten Betrag innerhalb von 30 Tagen.

7. Lizenzvermerk

Lizenznehmer/In ist berechtigt, die Lizenzprodukte mit folgendem Hinweis zu kennzeichnen:
„hergestellt unter Lizenz der Taktilesdesign GmbH“

8. Wettbewerbsverbot

Die Lizenzgeberin ist berechtigt, eine Lizenzierung von Verbesserungen der Vertragsschutzrechte zu verweigern, falls Lizenznehmer/In zu der Lizenzgeberin in Wettbewerb tritt.

9. Gewährleistung

9.1 Die Lizenzgeberin erklärt, dass sie über die Vertragsschutzrechte und die Beschreibungen des Know-How (Anlage 1) frei verfügen kann, und dass ihr Angriffe Dritter ebenso wenig bekannt sind wie eine Belastung der Vertragsschutzrechte oder der Beschreibungen des Know-How (Anlage 1) mit Rechten Dritter, insbesondere in Form von Vorbenutzungsrechten oder einer Abhängigkeit von Schutzrechten Dritter.
9.2 Die Lizenzgeberin übernimmt im Übrigen keinerlei Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Insbesondere übernimmt die Lizenzgeberin keinerlei Haftung dafür, dass die Vertragsschutzrechte bestandskräftig, wirtschaftlich verwertbar, technisch ausführbar oder brauchbar sind oder dass die Vertragsschutzrechte bzw. die Beschreibungen des Know-How (Anlage 1) Rechte Dritter nicht verletzen.
9.3 Lizenznehmer/In verpflichtet sich, die Lizenzgeberin gegenüber Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung oder wegen Werbeaussagen von Lizenznehmer/In frei zu stellen, es sei denn, dass der Schaden infolge einer mangelhaften Konstruktion der Lizenzgeberin entsteht.

10. Bestand der Vertragsschutzrechte

Die Lizenzgeberin ist verpflichtet, die Vertragsschutzrechte aufrecht zu erhalten und die für die Vertragsschutzrechte anhängigen Erteilungsverfahren sachgerecht zu betreiben. Die Lizenzgeberin ist ferner verpflichtet, die Vertragsschutzrechte gegen Angriffe Dritter, insbesondere Einsprüche und Nichtigkeitsklagen, zu verteidigen. Die Kosten hierfür trägt jeweils die Lizenzgeberin.

11. Vertragsdauer

11.1 Der Vertrag ist für einen unbegrenzten Zeitraum geschlossen.
11.2 Mit Wegfall des letzten Vertragsschutzrechts endet der Vertrag auch vor Ablauf der in Ziffer 11.1 genannten Vertragsdauer.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform gem. § 126 BGB.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die den ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Intentionen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke aufweisen sollte.
12.3 Datenschutz-Bestimmungen sind Bestandteil dieses Vertrages, wie sie auf der Website der Lizenzgeberin unter https://www.taktilesdesign.de/datenschutz/ wiedergegeben sind.
12.4 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des in Deutschland geltenden Kollisionsrechts.
12.5 Erfüllungsort ist der Sitz der Lizenzgeberin.
12.6 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Wirksamkeit ist das Landgericht Lübeck ausschließlich zuständig.

Anlage 1
Beschreibung der Texturen von Taktilesdesign GmbH und 
technische Anforderungen zur Umsetzung von taktilen Oberflächen

1. Texturen der Taktilesdesign GmbH enthalten Höheninformationen über die zu erstellenden taktilen Oberfläche in Form von schwarzen (tiefen) und weißen (hohen) Tönen und Grauabstufungen. Texturen der Taktilesdesign GmbH sind nicht zu verwechseln mit Fotografien oder 2D Scans. Sie sind teilweise kombiniert mit Farbdaten.

2. Texturen der Taktilesdesign GmbH werden geliefert im .tif oder .png Datenformat.

3. Die Texturen sind vorgesehen für das Rendering oder die Produktionsdaten-Erstellung zur Fertigung von Objekten mit taktiler Oberfläche mithilfe von Lasergravuranlagen, 3D Druckern oder auch z. B. Fräsanlagen.

4. Unsere Texturen sind angelegt in Einzelkacheln, die nahtlos aneinandergesetzt werden können, um große Flächen zu gestalten. Die Auflösung beträgt 1270 dpi bzw. 500l/cm.

5. Dargestellt werden können mit in der in 4. genannten Auflösung Details ab 20µm oder größer. Für eine Darstellung kleinerer Details mit unseren Texturen muss der jeweilige Herstellungsprozess geeignet sein.

6. Ein Skalieren der Größe der Texturen um +/- 30% ist unbedenklich. Kleinere oder größere Skalierungen können unter Umständen eine Verminderung der Qualität hervorrufen.

7. Der Anwender / Lizenznehmer kann unsere Texturen in geeigneten 3D Programmen (z. B. der Freeware Blender) oder mit spezieller Anlagensoftware auf seinen 3D Körper aufbringen (sogenanntes „Mapping“).

8. Die empfohlene Tiefe der Texturen ist zu jedem Texturdesign vorgegeben. Die Tiefe kann proportional zur Größe skaliert werden. Der Anwender stellt Tiefe der Textur selbst in seinem gewählten Programm ein.

9. Die Taktilesdesign GmbH bietet den Prozessschritt des Mapping auf Anfrage als Dienstleistung außerhalb des Verkaufs von Texturen an.

10. Für funktionale Texturen sind Randbedingungen und der Produktionsprozesses des Anwenders maßgebend. Die Taktilesdesign GmbH gibt keinerlei Versprechen, mit den verkauften Texturen eine genau definierte Funktion zu erfüllen.

Taktilesdesign GmbH 05.06.2018